Vorträge

Die nachfolgende Mitteilung gilt nur für Österreich. Wünschenswert ist, dass die Aufsichtsbehörden in Deutschland bei den Abschlussprüfungen BGM und SRT gleichrangig anerkennen.

Ein Quantensprung:
Die SRT ist ab 15.03.2023 offiziell bei der Gewerbeprüfung zugelassen!

Wie ich von unserer Kollegin Patrizia Mancini-Mair, Terfens erfahren habe, fand am 15.03.2023 in Innsbruck auf Einladung von Frau Bundesinnungsmeisterin Frau Dagmar Zeibig eine Besprechung statt, zu der auch Patrizia Mancini-Mair online zugeschaltet war.
Inhalt war eine Änderung der Prüfungsaufgaben und der Prüfungsordnung. Danach soll zukünftig keine bestimmt Methode geprüft werden, sondern die Technik, die auf Grund des Befundes zielführend ist. Nach den Ausführungen von Patrizia, dass die SRT eine reflektorische Technik ist, dürfen die Schüler die SRT nun bei der Prüfung demonstrieren und erläutern warum und weshalb sie diese Technik beziehungsweise dieses gezielte Vorgehen durchführen.

Mein Kommentar:
Ausdrücklich möchte ich Patrizia zu diesem Ergebnis danken, dass jetzt endlich nach so vielen Jahren unsere SRT zu den Gewerbeprüfungen zugelassen ist. Da ich selbst indirekt Betroffenen war, weiß ich es zu schätzen, weil die Absolventen meiner Kurse oft mit dem Makel zu kämpfen hatten, dass die Methode nicht anerkannt war.
Also: Immer vor jeder Behandlung mittels der Kibler´schen - Hautfaltentastung den ganzkörperlichen Befund ermitteln und nur dort, wo der Befund es angezeigt hat, punktgenau mit adäquaten Techniken arbeiten.

Reizausbreitung

Segmentale oder reflektorische Reizausbreitung

Palliative Medizin

Vortrag 21.10.2017 in Graz